Teure Studierendenproteste in Graz!
Behördenwillkür und hohe Geldstrafen
Anzeigen für das Fotografieren von Protestaktionen
Kostspielige Folgen haben einige Protestaktionen gegen die Einführung von
Studiengebühren in Graz: Für einen Protestspaziergang im Oktober und einen
Fackelzug im November erhielten Anfang Jänner vier Studierende
Strafverfügungen
in der Höhe von mehreren Tausenden Schilling!
Als strafbar stuft die Staatspolizei z.B. ein zweiminütiges Verweilen auf
den
Zebrastreifen eines Kreisverkehrs ein ("so daß ein Befahren der
Schubertstraße
zwischen 18.27-18.29 nicht mehr möglich war") oder ein Treffen am Unigelände
vor
dem Hauptgebäude ("Nichtanmeldung einer Versammlung" - ob das für die
Infostände
der övpnahen Aktionsgemeinschaft auch gilt?). Akribisch haben die Beamten
jede
tatsächliche oder angebliche Übertretung registriert - in mehreren Fällen,
ohne
an Ort und Stelle auch nur mündlich zu verstehen zu geben, daß hier
Ordnungsverletzungen begangen wurden - und lasten sie nun im nachhinein
angeblich Verantwortlichen an, die "zufällig" immer dieselben sind und
ebenso
"zufällig" in den Stapo-Berichten als AktivistInnen von "Mayday 2000"
auftauchen. Noch dazu laufen für dieselben Verwaltungsübertretungen sowohl
Verfahren bei der Polizei wie beim Magistrat, was die Strafhöhen noch weiter
nach oben treibt!
Je 5000 ÖS allein bei der Polizei sollen z.B. die TeilnehmerInnen eines
Protestspaziergangs zahlen, bei dem ca. 40-50 StudentInnen sich vor der Uni
trafen und in kleinen Gruppen am Gehweg zu einer Kundgebung von LehrerInnen
gegen Bildungsabbau in die Stadt gingen. Am Kaiser-Josef-Markt machte ein
Teil
der Leute kurz Pause, einige diskutierten mit den PassantInnen, andere
verteilten an den Ecken Flugblätter, und ein paar gingen ein bißchen am
Zebrastreifen auf und ab, bis Verkehrspolizisten sie von der Straße wiesen.
Das
könnte nun vier willkürlich herausgegriffenen Leuten - wenn die Sache beim
Magistrat auch noch nachteilig ausgeht - je an die 10 000 ÖS kosten!
Teure Aufkleber, teure Fotos...
Der Akt zum Fall "Protestspaziergang" zeigt, nach welchen Kriterien die
Stapo
die Leute herausgreift: Obwohl "Mayday 2000" nicht in Zusammenhang mit den
Studierendenprotesten auftrat, war es laut Stapo eine Aktion von uns und
damit
sind "Mayday"-AktivistInnen verantwortlich. Bei einem Studenten reichte es
dabei, dass er offen einen unseren Aufkleber trug, als er paar Sätze durchs
Megaphon sagte und - schnell passierts - schon zu den "führenden" Aktivisten
von
"Mayday" gehörte.
Fast noch bedenklicher ist das behördliche Vorgehen gegenüber einem
Aktivisten
von "Mayday", der versucht hatte, bei den Polizeiübergriffen auf eine
friedliche
Protestaktion am 6.Oktober zu fotografieren: Ihm wird nun ebenfalls fernab
aller
Tatsachen eine "führende Beteiligung" an der Studi-Aktion unterstellt, und
zwar
mit der bemerkenswerten Begründung: "N.N. beteiligte sich führend am
Protestmarsch, indem er stets bemüht war, Fotos von der Protestaktion und
den
eingesetzten Exekutivbeamten zu machen, die vermutlich zur Veröffentlichung
eines Berichtes im Internet als Bildmaterial dienen sollten. [...] N.N.
hatte
sich an der Verkehrsblockade [gemeint ist das mehrmalige Überqueren des
Zebrastreifens] nicht beteiligt, da er von der gegenüberliegenden
Straßenseite
aus Fotos machte, und offensichtlich nur darauf wartete, bis die Polizei mit
Zwangsgewalt eine Räumung der Örtlichkeit durchführt." Fotos können teuer
sein...
Derjenige Beamte, der diesen Bericht und die Anzeigen verfasste, ist jener
Staatspolizist, der am 6.10. dem Betroffenen die Kamera aus der Hand riß und
ihn
erst kürzlich - als er "Checkpoint Graz" fotografierte - unter Druck setzte
(Androhung einer Verleumdungsklage), die Beschwerde beim UVS wegen dieses
Vorfalls wieder zurückzuziehen. Dass er sie nicht zurückzog, machte ihn
offenbar
zur Zielscheibe derartig unhaltbarer und teurer Anzeigen. Der Sachbearbeiter
am
Strafamt tat noch ein übriges, als er gegen den "Mayday"-Aktivisten auch für
dieses Verweilen am Zebrasteifen, an dem er selbst laut Polizeibericht nicht
beteiligt war, eine hohe Geldstrafe verhängte.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Grazer Staatspolizei nicht nur dabei
ist,
angeblich führende AktivistInnen einzuschüchtern, sondern zunehmend auch das
Dokumentieren regierungskritischer Aktionen ungern sieht. Und das ist etwas,
das
nicht nur uns betrifft. Daher für Proteste und Beschwerden: Polizeidirektor
Franz Stingl, BPD Graz, tel. (0316) 888 3000, Fax (0316) 888 3014.
Widerstand
MayDay Graz, Graz am 15.01.2001
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