Die "maßhaltende Gewalt" des UVS Steiermark - UVS entscheidet über umstrittenen Polizeeinsatz

Die gewaltsame Behinderung von Pressearbeit, das Vorgehen gegen einen Mitarbeiter von "Radio Helsinki" und das Wegnehmen eines Fotoapparats waren rechtwidrig. Das Herunterreissen eines unliebsamen Transparents, mehrere Festnahmen, z.t. in Handschellen, und offen zugegebene Misshandlungen wie "Daumenhebel" und "Nervenpresse" gegenüber jungen AkitvistInnen waren zulässig. Und Widersprüche der Polizisten vor dem UVS sind ein "Indiz" für ihre "Glaubwürdigkeit" - das ist kurzgefaßt die Entscheidung des UVS Steiermark über einen Polizeeinsatz am Grazer Hauptplatz.


Der Anlaß:

Am 6.10. 2001 war es am Grazer Hautplatz bei einer Wahlkamfveranstaltung der ÖVP zu einem brutalen Polizeieinsatz gegen eine Gruppe von ca. 15 DemonstrantInnen gekommen, die während der Ansprache des bayrischen Rechtsaußen-Poltikers E. Stoiber versucht hatten, ein Transparent hochzuhalten: Die AktvistInnen - die Hälfte von ihnen minderjährige Schüler - wurden in eine Nische gedrängt, teilweise zu Boden gestoßen, getreten, in Seitengassen gezerrt, Arme wurden brutal verdreht und zwei Leute in Handschellen festgenommen. Niemand von den jungen Leuten hatte damals Widerstand geleistet, und alle Versuche, den Polizeeinsatz zu dokumentieren, hatten die Polizisten gewaltsam verhindert.

Einschüchterung im Vorfeld:

Sieben Betroffene entschlossen sich vor einigen Monaten zu einer Beschwerde beim UVS, obwohl ihnen klar war , dass sie über keine objektiven Beweismittel verfügten und nicht nur das finanzielle Risiko hoch war. Denn die Polizei tat bereits im Vorfeld alles, um ihre KritikerInnen einzuschüchtern: So zeigte sie zwei Aktivisten von "Mayday 2000" wegen "versuchter Versammlungsstörung" an, und zwar einen Monat nach dem Vorfall und genau an dem Tag, an dem die Grazer Polizeibehörde aufgefordert worden war, zu einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ Stellung zu nehmen. Gleicheitig erstattete die Staatspolizei Anzeige wegen Verleumdung aufgrund eines Flugblattes, das "Mayday 2000" über den Polizeieinsatz verteilt hatte. Ein Staatspolizist drohte einem Aktivisten seinerseits eine Anzeige an, wenn er nicht sofort die Beschwerde über ihn zurückziehe. Doch alle Beschwerden blieben aufrecht.

Die Verhandlung:

Im März und April wurde mehr als zwei Tage lang vor dem UVS verhandelt. Während der Verhandlungspausen fielen von seiten der Polizisten Sätze wie, dass " die nächstesmal gleich alle wegen Widerstands dran sind...". Trotzdem gelang es bei der Verhandlung, das Ausmaß der Gewalt, die die Polizei damals in aller Öffentlichkeit ausgeübt hatte, zu vermitteln. Die Widersprüche, in die die Beamten sich verwickelten, waren zumindest für unbefangenene ZuhörerInnen nicht mehr zu überhören. Einmal besprachen die Beamten mit einem bereits einvernommenen Polizisten ihre Zeugenaussagen sogar vor den Augen und Ohren eines zufällig anwesenden Zuhörers, der dann prompt darüber eine Aussage vor dem UVS machte. Vor allem: Die Beschwerdeführer konnten eine Aufnahme von "Radio Helsinki" über die gesamte Veranstaltung bis zum Polizeeinsatz vorlegen, die einwandfrei alle Anschuldigungen, die kleine Gruppe hätte "gestört", widerlegte. Auf dieser Aufnahme, die sowohl die Ansprachen wie auch die Reaktionen des Publikaum erfaßte, war keine einzige von der Polizei behauptet akustische Störung durch die AktvistInnen wahrnehmbar, keine Rede von dem von der Polizei vor dem UVS behaupteten "Landfriedensbruch". Die Aufnahme zeigte klar, dass die kleine Protestaktion die Veranstaltung nicht beeinträchtigt hatte.

UVS entscheidet: Pressearbeit wurde unrechtmäßig behindert

Umso enttäuschender und überraschender war nach diesem Verhandlungsablauf die Entscheidung des UVS-Vorsitzenden: Er wies sämtliche Beschwerden über Gewaltanwendung gegenüber den AktvistInnen ab, verurteilte allerdings die Behinderung von Pressearbeit und Dokumentationen. So bekam der Mitarbeiter von "Radio Helsinki", der am Aufnehmen gehindert worden war und seine Personalien angeben mußte, recht, ebenso wie ein Aktivist, dem ein Staatspolizist die Kamera weggenommen hatte, als er den Polizeinsatz fotografieren wollte.

UVS billigt Gewalt gegen AktivistInnen:

Die Frage, warum die Polizei gewaltsam alle Aufnahmen verhindert hatte, stellte sich der UVS aber offenbar nicht. Alles andere, was bei dieser Veranstaltung seitens der Polizei passierte, sei entweder rechtmäßig gewesen oder habe nicht stattgefunden, so der Vorsitzende.
Die Argumentation der Entscheidungen war z.t. haarsträubend: Der UVS bezeichnete sowohl die Anwendnung des "Daumenhebels" als auch der "Nervenpresse" gegenüber einem 20jährigen Aktivisten als "maßhaltend" (!), obwohl der Betroffene selbst nach Angaben der Polizei keinen Widerstand geleistet, sondern sich nur bei anderen festgehalten hatte. ("Dauemhebel" bedeutet ein schmerzhaft weites Zurück-und Umbiegen des Daumens, "Nervenpresse", das Zusammendrücken empfindlicher Nervenstränge hinter dem Ohr.)
Als sich drei Polizisten bei der Schilderung einer Verhaftung eklatant widersprachen - der eine sagte, der Akivist habe am Boden gelegen, der nächste, dass er ihm im Stehen die Handfesseln angelegt hatte - erklärte der UVS, dabei handle es sich um "marginale Unterschiede", die "erfahrungsgemäß ein Indiz für die Glaubwürdigkeit der Zeugen" seien. Allgemein wurde die Anwendung der Handschellen für gerechtfertigt erklärt, obwohl die Polizei nicht wirklich einen Grund dafür nennen konnte: Anfangs hatte die Behörde mit "Fluchtgefahr" und "Fluchtversuchen" argumentiert ("Fluchtversuche" von der Polizei persönlich längst bekannten Leuten!). In der Verhandlung selbst war von "Flucht" keine Rede mehr. Einmal hieß es, einer der Betroffenen habe "getreten". Dem widersprach aber der nächste Beamte, nein, er habe nicht getreten, sondern sich "gewunden", auch der andere Betroffene habe sich angeblich im Griff der Polizisten "gewunden"... .

Der UVS fasste unter den unterschiedlichen Versionen der Polizei ganz einfach nur die belastenden Aussagen zusammen, ohne die Widersprüche der Beamten untereinander zu kommentieren.
Selbst eine völlig unglaubwürdige Darstellung der Behörde wie die, dass ein 18Jähriger, angeblich, zwei durchtrainierte Beamte der Sondereinheit "Taurus" fast zum Fallen gebracht hätte - noch dazu als er mit nach hinten verdrehten Armen festgehalten worden sei - bezeichnete der UVS-Vorsitzende als "logisch" und "schlüssig".

Mehrere ZeugInnenausssagen nicht berücksichtigt

So viel sich die Polizei an Ungereimtheiten und Widersprüchen erlauben konnte, so wenig Chancen hatten die ZeugInnen, die die Beschwerdeführer beantragt hatten. Auch die Aussagen mehrerer Schüler zählten nicht, obwohl diesen Jugendlichen ihre Zurückhaltung noch in der Verhandlung anzumerken war, wenn es darum ging die Polizei zu belasten. ("Ich wurde von hinten getreten." - "Wer war das?" - "Ich weiß es nicht." - "Haben Sie sich nicht umgedreht?" - "Ja, ich habe mich umgedreht." - "Wen haben Sie gesehen?" - "Nur Polizisten.") Ihre Erklärungen, dass auch Polizisten und nicht nur ÖVP-SymphatisanteInnen das Transparent der Gruppe heruntergerissen und beschädigt hatten, berücksichtigte der UVS nicht einmal. Dafür glaubte er den Beamten der "Taurus"-Einheit, obwohl deren Aussagen sogar den wenigen vorhandenen Fotos widersprachen. Außerdem, so der UVS weiter, wäre die Polizei soundso dazu berechtigt gewesen, das unerwünschte Transparent herunterzureißen.
Wenn die jungen Leute beim Polizeiensatz über Schmerzen geklagt hatten, hatten sie ihre Verletzungen nach Ansicht des UVS selbst verschuldet. Wenn sie sich - aus welchen Gründen immer - der Polizei gegenüber ihre Schmerzen nicht hatten anmerken lassen, war es ja eh nicht so schlimm gewesen... Dass der UVS der Polizei auch noch abnahm, daß die Überwachungskamera am Hautplatz nichts aufgezeichnet hatte (bei einer Großveranstaltung mit einem ausländischen Politiker!), sowie dass die Aufnahmen auf einem Diktaphon (das ein Aktivist bis zu seiner Festnahme bei sich getragen und eingeschaltet hatte) unter ungeklärten Umständen verschwanden, rundet das unrühmliche Bild noch ab.

Graz: Stadt der Menschenrechte ?!!!

PS: Der Beamte der "Taurus"-Einheit, der die Misshandlungen mit "Daumenhebel" und "Nervenpresse" in seiner Aussage zugegeben und den Schmerzeffekt auch noch offen beschrieben hatte, ist Robert B., steirischer Vertreter der AUF und freiheitlicher Gemeinderat in Graz.

MayDay Graz, Graz am 18.09.2001

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