Die "maßhaltende Gewalt" des UVS Steiermark - UVS entscheidet über
umstrittenen Polizeeinsatz
Die gewaltsame Behinderung von Pressearbeit, das Vorgehen gegen einen
Mitarbeiter von "Radio Helsinki" und das Wegnehmen eines Fotoapparats waren
rechtwidrig. Das Herunterreissen eines unliebsamen Transparents, mehrere
Festnahmen, z.t. in Handschellen, und offen zugegebene Misshandlungen wie
"Daumenhebel" und "Nervenpresse" gegenüber jungen AkitvistInnen waren
zulässig. Und Widersprüche der Polizisten vor dem UVS sind ein "Indiz" für
ihre "Glaubwürdigkeit" - das ist kurzgefaßt die Entscheidung des UVS
Steiermark über einen Polizeeinsatz am Grazer Hauptplatz.
Der Anlaß:
Am 6.10. 2001 war es am Grazer Hautplatz bei einer Wahlkamfveranstaltung der
ÖVP zu einem brutalen Polizeieinsatz gegen eine Gruppe von ca. 15
DemonstrantInnen gekommen, die während der Ansprache des bayrischen
Rechtsaußen-Poltikers E. Stoiber versucht hatten, ein Transparent
hochzuhalten: Die AktvistInnen - die Hälfte von ihnen minderjährige Schüler
- wurden in eine Nische gedrängt, teilweise zu Boden gestoßen, getreten, in
Seitengassen gezerrt, Arme wurden brutal verdreht und zwei Leute in
Handschellen festgenommen. Niemand von den jungen Leuten hatte damals
Widerstand geleistet, und alle Versuche, den Polizeeinsatz zu dokumentieren,
hatten die Polizisten gewaltsam verhindert.
Einschüchterung im Vorfeld:
Sieben Betroffene entschlossen sich vor einigen Monaten zu einer Beschwerde
beim UVS, obwohl ihnen klar war , dass sie über keine objektiven
Beweismittel verfügten und nicht nur das finanzielle Risiko hoch war. Denn
die Polizei tat bereits im Vorfeld alles, um ihre KritikerInnen
einzuschüchtern: So zeigte sie zwei Aktivisten von "Mayday 2000" wegen
"versuchter Versammlungsstörung" an, und zwar einen Monat nach dem Vorfall
und genau an dem Tag, an dem die Grazer Polizeibehörde aufgefordert worden
war, zu einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ Stellung zu nehmen.
Gleicheitig erstattete die Staatspolizei Anzeige wegen Verleumdung aufgrund
eines Flugblattes, das "Mayday 2000" über den Polizeieinsatz verteilt hatte.
Ein Staatspolizist drohte einem Aktivisten seinerseits eine Anzeige an, wenn
er nicht sofort die Beschwerde über ihn zurückziehe. Doch alle Beschwerden
blieben aufrecht.
Die Verhandlung:
Im März und April wurde mehr als zwei Tage lang vor dem UVS verhandelt.
Während der Verhandlungspausen fielen von seiten der Polizisten Sätze wie,
dass " die nächstesmal gleich alle wegen Widerstands dran sind...".
Trotzdem gelang es bei der Verhandlung, das Ausmaß der Gewalt, die die
Polizei damals in aller Öffentlichkeit ausgeübt hatte, zu vermitteln. Die
Widersprüche, in die die Beamten sich verwickelten, waren zumindest für
unbefangenene ZuhörerInnen nicht mehr zu überhören. Einmal besprachen die
Beamten mit einem bereits einvernommenen Polizisten ihre Zeugenaussagen
sogar vor den Augen und Ohren eines zufällig anwesenden Zuhörers, der dann
prompt darüber eine Aussage vor dem UVS machte. Vor allem: Die
Beschwerdeführer konnten eine Aufnahme von "Radio Helsinki" über die gesamte
Veranstaltung bis zum Polizeeinsatz vorlegen, die einwandfrei alle
Anschuldigungen, die kleine Gruppe hätte "gestört", widerlegte. Auf dieser
Aufnahme, die sowohl die Ansprachen wie auch die Reaktionen des Publikaum
erfaßte, war keine einzige von der Polizei behauptet akustische Störung
durch die AktvistInnen wahrnehmbar, keine Rede von dem von der Polizei vor
dem UVS behaupteten "Landfriedensbruch". Die Aufnahme zeigte klar, dass die
kleine Protestaktion die Veranstaltung nicht beeinträchtigt hatte.
UVS entscheidet: Pressearbeit wurde unrechtmäßig behindert
Umso enttäuschender und überraschender war nach diesem Verhandlungsablauf
die Entscheidung des UVS-Vorsitzenden: Er wies sämtliche Beschwerden über
Gewaltanwendung gegenüber den AktvistInnen ab, verurteilte allerdings die
Behinderung von Pressearbeit und Dokumentationen. So bekam der Mitarbeiter
von "Radio Helsinki", der am Aufnehmen gehindert worden war und seine
Personalien angeben mußte, recht, ebenso wie ein Aktivist, dem ein
Staatspolizist die Kamera weggenommen hatte, als er den Polizeinsatz
fotografieren wollte.
UVS billigt Gewalt gegen AktivistInnen:
Die Frage, warum die Polizei gewaltsam alle Aufnahmen verhindert hatte,
stellte sich der UVS aber offenbar nicht. Alles andere, was bei dieser
Veranstaltung seitens der Polizei passierte, sei entweder rechtmäßig gewesen
oder habe nicht stattgefunden, so der Vorsitzende.
Die Argumentation der Entscheidungen war z.t. haarsträubend: Der UVS
bezeichnete sowohl die Anwendnung des "Daumenhebels" als auch der
"Nervenpresse" gegenüber einem 20jährigen Aktivisten als "maßhaltend" (!),
obwohl der Betroffene selbst nach Angaben der Polizei keinen Widerstand
geleistet, sondern sich nur bei anderen festgehalten hatte. ("Dauemhebel"
bedeutet ein schmerzhaft weites Zurück-und Umbiegen des Daumens,
"Nervenpresse", das Zusammendrücken empfindlicher Nervenstränge hinter dem
Ohr.)
Als sich drei Polizisten bei der Schilderung einer Verhaftung eklatant
widersprachen - der eine sagte, der Akivist habe am Boden gelegen, der
nächste, dass er ihm im Stehen die Handfesseln angelegt hatte - erklärte der
UVS, dabei handle es sich um "marginale Unterschiede", die "erfahrungsgemäß
ein Indiz für die Glaubwürdigkeit der Zeugen" seien.
Allgemein wurde die Anwendung der Handschellen für gerechtfertigt erklärt,
obwohl die Polizei nicht wirklich einen Grund dafür nennen konnte: Anfangs
hatte die Behörde mit "Fluchtgefahr" und "Fluchtversuchen" argumentiert
("Fluchtversuche" von der Polizei persönlich längst bekannten Leuten!). In
der Verhandlung selbst war von "Flucht" keine Rede mehr. Einmal hieß es,
einer der Betroffenen habe "getreten". Dem widersprach aber der nächste
Beamte, nein, er habe nicht getreten, sondern sich "gewunden", auch der
andere Betroffene habe sich angeblich im Griff der Polizisten "gewunden"...
.
Der UVS fasste unter den unterschiedlichen Versionen der Polizei ganz
einfach nur die belastenden Aussagen zusammen, ohne die Widersprüche der
Beamten untereinander zu kommentieren.
Selbst eine völlig unglaubwürdige Darstellung der Behörde wie die, dass ein
18Jähriger, angeblich, zwei durchtrainierte Beamte der Sondereinheit
"Taurus" fast zum Fallen gebracht hätte - noch dazu als er mit nach hinten
verdrehten Armen festgehalten worden sei - bezeichnete der UVS-Vorsitzende
als "logisch" und "schlüssig".
Mehrere ZeugInnenausssagen nicht berücksichtigt
So viel sich die Polizei an Ungereimtheiten und Widersprüchen erlauben
konnte, so wenig Chancen hatten die ZeugInnen, die die Beschwerdeführer
beantragt hatten. Auch die Aussagen mehrerer Schüler zählten nicht, obwohl
diesen Jugendlichen ihre Zurückhaltung noch in der Verhandlung anzumerken
war, wenn es darum ging die Polizei zu belasten. ("Ich wurde von hinten
getreten." - "Wer war das?" - "Ich weiß es nicht." - "Haben Sie sich nicht
umgedreht?" - "Ja, ich habe mich umgedreht." - "Wen haben Sie gesehen?" -
"Nur Polizisten.") Ihre Erklärungen, dass auch Polizisten und nicht nur
ÖVP-SymphatisanteInnen das Transparent der Gruppe heruntergerissen und
beschädigt hatten, berücksichtigte der UVS nicht einmal. Dafür glaubte er
den Beamten der "Taurus"-Einheit, obwohl deren Aussagen sogar den wenigen
vorhandenen Fotos widersprachen. Außerdem, so der UVS weiter, wäre die
Polizei soundso dazu berechtigt gewesen, das unerwünschte Transparent
herunterzureißen.
Wenn die jungen Leute beim Polizeiensatz über Schmerzen geklagt hatten,
hatten sie ihre Verletzungen nach Ansicht des UVS selbst verschuldet. Wenn
sie sich - aus welchen Gründen immer - der Polizei gegenüber ihre Schmerzen
nicht hatten anmerken lassen, war es ja eh nicht so schlimm gewesen...
Dass der UVS der Polizei auch noch abnahm, daß die Überwachungskamera am
Hautplatz nichts aufgezeichnet hatte (bei einer Großveranstaltung mit einem
ausländischen Politiker!), sowie dass die Aufnahmen auf einem Diktaphon (das
ein Aktivist bis zu seiner Festnahme bei sich getragen und eingeschaltet
hatte) unter ungeklärten Umständen verschwanden, rundet das unrühmliche Bild
noch ab.
Graz: Stadt der Menschenrechte ?!!!
PS: Der Beamte der "Taurus"-Einheit, der die Misshandlungen mit
"Daumenhebel" und "Nervenpresse" in seiner Aussage zugegeben und den
Schmerzeffekt auch noch offen beschrieben hatte, ist Robert B., steirischer
Vertreter der AUF und freiheitlicher Gemeinderat in Graz.
MayDay Graz, Graz am 18.09.2001
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