Protestaktionen gegen Studiengebühren: Wenig Chancen bei Verfahren vor dem UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat Steiermark) Repressive Verhandlungsführung gegen "Checkpoint"-AktivistInnen macht Verteidigung fast unmöglich

Am 10. Oktober waren beim UVS Steiermark gleich zwei Aktionen Gegenstand eines Berufungsverfahrens: Vormittags ging es um Geldstrafen in der Höhe von je 5000 ÖS gegen vier Studierende, die am sog. "Protestspaziergang" am 25.10. 2000 beteiligt waren, nachmittags um Geldstrafen in der gleichen Höhe gegen fünf AktivistInnen von "Checkpoint Austria´" am 5.12.2000.

Der "Protestspaziergang" war ein Treffen von etwa 40 Studierenden, die gemeinsam von der Uni zu einer Kundgebung der LehrerInnen in die Stadt gegangen waren. Die Staatspolizei qualifizierte die Aktivitäten der Gruppe als illegale Versammlung und behauptete, mit den BerufungswerberInnen die "führenden" Leute angezeigt zu haben. Allerdings zeigte sich beim UVS, wie durchsichtig das Konstrukt der Polizei war: Der Spaziergang wurde fälschlicherweise als Aktion von "Mayday 2000" hingestellt, und zwar immer wieder, obwohl es sogar einen gegenteiligen Beweis gab, nämlich einen klaren schriftlichen Aufruf dazu, den die "Hörsaalgruppe" und mehrere Studienrichtungsvertretungen der K-F-Uni verfaßt hatten. Trotzdem: Die vier "Mayday"-AktvistInnen seien verantwortlich, weil die Ankündigung des "Protestspaziergangs", im Internet-Veranstaltungskalender von "Mayday" gestanden habe, so die Aussage der Staatspolizisten.
Das war offensichtlich auch dem UVS a bisserl zu wenig und er stellte gegen zwei Berufungswerber das Verfahren nach einer Verhandlungspause ein: Einem Aktivisten hatte die Polizei nur vorwerfen können, dass er fotografiert hatte, dem anderen, dass er "Einkaufswagerl" mit Demo-Utensilien geschoben und ein paar Worte gegen Studiengebühren gesagt hatte.
Schwieriger war es für die beiden übrigbleibenden StudentInnen: Hier behauptete die Staatspolizei auf einmal, dass sie eine organisatorische Ansprache per Megaphon gehalten hätten, pikanterweise zu einem Zeitpunkt, als das Megaphon nach Aussage der AktivistInnen gar nicht betriebsfähig gewesen war, weil um diese Uhrzeit einer von ihnen noch damit beschäftigt gewesen war, Batterien einzukaufen. Doch die Fragen der BerufungswerberInnen, warum von dieser angeblichen Ansprache kein Wort in der Anzeige vorkomme und die Staatspolizei erst jetzt nach fast einem Jahr diese angebliche Ansprache erwähne, ließ der Vorsitzende des UVS nicht zu. Damit hatten sie keine Möglichkeit mehr, die Glaubwürdigkeit der Behörde in diesem Punkt zu erschüttern.
Absurderweise wurde dafür aus formalen Gründen gegen alle vier Angezeigten das Verfahren wegen einer kurzen Blockade am Kaiser-Josef-Platz eingestellt, die zumindest drei von ihnen von Anfang an offen zugegeben hatten. Der Grund für die Einstellung: Die Polizei war nicht in der Lage gewesen, im Straferkenntnis den Tatort ausreichend genau zu beschreiben...

Praktisch keine Chance ließ die Verhandlungsführung des UVS dann den jungen Leuten, die wegen ihrer Beteiligung an der bundesweiten Blockadeaktion gegen den Budgetbeschluß der Regierung "Checkpoint Austria" Geldstrafen erhalten hatten. Alle gaben ihre Beteiligung an den Blockadeversuchen in Graz zu, argumentierten aber, aufgrund der Dauer von nur wenigen Minuten und dem geringen Erfolg - die Aktion hatte den Verkehr eben kaum beeinträchtigt - sei die Höhe der Strafe bei weitem zu hoch. Irrelevant für das Verfahren, bescheinigte ihnen der UVS.
Als eine Berufungswerberin versuchte, dem Einsatzleiter nachzuweisen, dass sie nicht - wie er behauptete - eine halbe Stunde auf dem Zebrastreifen gewesen war, sondern höchstens fünf Minuten, schnitt ihr der Vorsitzende das Wort ab. Alle Fragen, die die Dauer und Auswirkungen der Blockade zum Thema hatten, wurden für unzulässig erklärt. Ebenso spielte es keine Rolle, ob jemand freiwillig aufgestanden oder durch die Polizei von der Straße gezogen worden war. Als die Polizisten einzelnen Angezeigten Lärmerregungen oder Aktionen vorwarfen, an denen sie sich nach eigener Aussage nicht beteiligt hatten, versuchten die Betroffenen, den Beamten Widersprüche nachzuweisen. Daraufhin erklärte der UVS alle Fragen für unzulässig, in denen es um die Glaubwürdigkeit der Polizei ging. Nicht einmal die Frage, ob jemand nur versehentlich vom Gehsteig über die Kante getreten war oder ernsthaft probiert hatte, die Fahrbahn zu besetzen, wurde mehr zugelassen.
Zwischendurch war überhaupt nur noch "Unzulässig, weiter. Unzulässig, weiter" zu hören, bis die ersten unter den BerufungswerberInnen es aufgaben, überhaupt noch Fragen zu stellen oder Stellungnahmen abzugeben.
Unmut machte sich aber auch unter den ZeugInnen breit: Einige konnten nach stundenlangem Warten doch nicht aussagen, weil die Fragen, die die AktivistInnen an sie gehabt hätten, der UVS schon für unzulässig erklärt hatte. Andere sahen sich mit mißverständlichen Fragen und wachsender Ungeduld konfrontiert, wenn sie sich verständlicherweise mit solchen Fragen nicht auskannten. Mehrmals wurden sie angefahren, nur weil sie sich an exakte Zeitpunkte nicht erinnern konnten. Dafür schritt niemand ein, wenn die Polizisten statt Fragen zu beantworten begannen, den BerufungswerberInnen mitten in der Verhandlung Vorhaltungen zu machen. Eine wirkliche Verteidigung war bis zum Schluß nicht möglich, und kaum jemand - ob ZuhörerIn oder BerufungswerberIn - hatte noch den Eindruck hier an einem unvoreingenommenen Verfahren teilzunehmen. Um es milde zu formulieren: Als Korrektiv behördlicher Willkür hat der UVS jedenfalls nicht gewirkt.

Zur Übersicht:
In Sachen "Protestspaziergang" sind beim Magistrat Graz noch Verfahren gegen die vier StudentInnen anhängig.
Bezüglich "Checkpoint Austria" laufen noch zwei Verfahren beim Strafamt (Geldstrafen in der Höhe von je 5000 ÖS gegen zwei weitere TeilnehmerInnen), gegen eine "Checkpoint"-Aktivistin wurde das Strafverfahren aus unerklärlichen Gründen eingestellt (Akt verschwunden, Sachbearbeiter versetzt), eine weitere Aktivistin zahlte bereits 1800 ÖS und verzichtete im Gegenzug auf Rechtsmittel. In Zusammenhang mit "Checkpoint Austria" kam es außerdem zu zwei gerichtlichen Anklagen, in einem Fall wegen "Beamtenbeleidigung", was mit einer Diversion endete, im zweiten Fall wegen "Verleumdung", was zur Verhängung einer dreimonatigen, bedingten Haftstrafe führte.

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No justice - no peace!!!!

MayDay Graz, Graz am 23.10.2001

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