70 000 öS-Klage wegen kritischem Leserbrief Sozialdemokratischer Polizeigewerkschafter klagt wegen öffentlicher Kritik an Polizeieinsatz

Mit allen Mitteln versucht man in der Grazer Polizei offenbar, öffentliche Kritik an ihrem Vorgehen zu verhindern: Ein Kommandant der Sondereinheit "Taurus" - und sozialdemokratischer Gewerkschafter! - hat gegen eine Aktivistin von "Mayday 2000" eine Klage auf Wideruf und Unterlassung im Streitwert von 70 000 ÖS eingereicht, weil sie im April 2001 einen Leserbrief in der "Neuen Zeit" mitunterzeichnet hatte. In diesem Leserbrief hatten zwei AktivistInnen von Mayday Kritik an einem Polizeieinsatz während einer Wahlveranstaltung der ÖVP geübt, bei dem es zu Festnahmen, Übergriffen und massiver Behinderung der Pressearbeit gekommen war. Dieser Polizeieinsatz fand anlässlich des Auftritts des rechten CDU-Politikers Edmund Stoiber statt, als etwa 15 junge Leute am Grazer Hauptplatz mit einem Transparent und ein paar Zwischenrufen protestierten und dafür teilweise mißhandelt, festgenommen und in Handschellen weggezerrt wurden. Sowohl ein Aktivist, der versuchte zu fotografieren, als auch ein Mitarbeiter von "Radio Helsinki", wurden damals von der Polizei gewaltsam an Dokumentationen gehindert.
Während der öffentlichen Verhandlung vor dem UVS Steiermark (Unabhängiger Verwaltungssenat), bei dem einige Betroffene Beschwerde erhoben hatten, erschien in der "Neuen Zeit" ein kritischer Artikel über das damalige polizeiliche Vorgehen. Daraufhin meldeten sich mehrere Mandatare der "Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG Sektion Bundessicherheitswache Graz), darunter auch einer der Kommandanten der Sondereinheit, zu Wort und verteidigten den Polizeieinsatz gegen die Kritik der Zeitung.
Zwei Mayday-AktivistInnen antworteten den PolizeigewerkschafterInnen mit einem Leserbrief, den die "Neue Zeit" ebenfalls abdruckte: In diesem Leserbrief zitierten sie einen Beamten der "Taurus"-Einheit, den freiheitlichen Gemeinderat und Funktionär der AUF Robert Bergles, der vor dem UVS über seinen Einsatz am Hauptplatz ausgesagt hatte: "Ich versuchte ihn [einen jungen Demonstranten, der am Boden saß und sich bei anderen festhielt, Anm.] loszulösen. Ich versuchte es mit einem Daumenhebel [weites Um-und Zurückbiegen des Daumens, Anm.], da dies jedoch keinen Erfolg zeigte, ließ ich davon ab. Danach habe ich eine beidseitige Nervenpresse durchgeführt [Zusammendrücken von Nervensträngen hinter dem Ohr, Anm.]..." Weiters hieß es daher in dem Leserbrief der Mayday-AktivistInnen: "Wie kann sich Herr Schuh, einer der Gruppenkommandanten vom 6.10. als Sozialdemokrat bezeichnen und gleichzeitig ein solches Vorgehen eines freiheitlichen Polizeigewerkschafters verteidigen? Oder ist es neuerdings sozialdemokratisch, einen Polizeieinsatz mitzubefehlen, bei dem junge Leute grundlos festgenommen, zu Boden geworfen, mißhandelt und Presse- und Fotodokumentationen an Ort und Stelle verhindert wurden?" Gegen diese beiden Sätze richtet nun der Kommandant der "Taurus"-Einheit seine Klage! Er forderte eine Verfasserin zunächst auf, diese "Behauptungen" in einer Tageszeitung zu widerrufen. Das geschah nicht, und zwar aus dem einfachen Grund, dass jedes Wort in diesem Leserbrief den Tatsachen entspricht. Worauf der Beamte kurz vor Weihnachten eine Klage auf Unterlassung und Widerruf mit einem Streitwert von 70 000 ÖS gegen die Mayday-Aktivistin einbrachte. Und das bedeutet: ein langwieriges und sehr kostspieliges Verfahren vor dem Zivilgericht, das bei weitem die finanziellen Möglichkeiten von Leuten mit relativ geringem Einkommen überschreitet, ein Verfahren, dessen Auswirkungen existenzbedrohend sein können, wenn der Prozess verloren geht. Und es ist ausgerechnet ein sozialdemokratischer Gewerkschafter, der auf einen kritischen, aber harmlos formulierten Leserbrief mit einer solchen Klage reagiert! Wenn ein solcher Leserbrief nicht mehr möglich ist, welche Kritik an der Polizei und welche freie Meinungsäußerung ist dann überhaupt noch erlaubt? In einem Moment, wo autoritäre Maßnahmen seitens der Regierungsparteien gesetzt werden, greift nun ein Mandatar der FSG ebenfalls zu Methoden, mit denen eine notwendige Diskussion erschwert wird? Wir bitten alle dringend, die Möglichkeiten des Protests, die jedem/jeder zur Verfügung stehen, gegen ein solches Vorgehen zu nutzen!

Bitte protestiert bei der "Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen":
FSG - Sozialdemokratische GewerkschafterInnen
Südtirolerplatz 13, 8020 Graz
Tel.: 0316/ 7071 - 0
Fax: 0316/ 71 63 28
FSG-Landesvorsitzender Kurt Gennaro
Kurt.gennaro@metaller.at
FSG-Landessekretär Werner Albler
Werner.albler@oegb.or.at

Wir danken für jede Unterstützung - den folgenden Text bitten wir nur als Vorschlag für einen möglichen schriftlichen Protest zu verstehen:

Wir möchten unser Befremden und unseren Protest über die demokratiepolitisch bedenkliche Vorgehensweise eines Mandatars der "Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG), Sektion Bundessicherheitswache Graz, ausdrücken: Ganz offenbar wird hier versucht, die öffentliche Diskussion über einen umstrittenen Polizeieinsatz mittels gerichtlicher Klage zu unterbinden.
Dieser Polizeieinsatz fand am 6. 10. 2000 anläßlich einer Protestaktion während eines Auftritts des CDU-Politikers Edmund Stoiber am Grazer Hauptplatz statt. Dabei kam es zu Mißhandlungen von DemonstrantInnen, die z.b. ein freiheitlicher Gemeinderat und freiheitlicher Polizeigewerkschafter in seiner Aussage vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) so beschrieb: ""Ich versuchte ihn loszulösen. Ich versuchte es mit einem Daumenhebel, da dies jedoch keinen Erfolg zeigte, ließ ich davon ab. Danach habe ich eine beidseitige Nervenpresse durchgeführt..." In seinem Urteil stellte der UVS fest, dass Polizeibeamte damals zu Unrecht Pressearbeit und Dokumentationen vor Ort verhindert hatten.
In der anschließenden öffentlichen Diskussion über den Polizeieinsatz meldeten sich auch Betroffene zu Wort und kritisierten, 1) dass ausgerechnet ein Mandatar der "Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen", der am 6.10. als Gruppenkommandant der Sondereinheit "Taurus 14" agiert hatte, das oben zitierte Vorgehen eines freiheitlichen Polizisten verteidige, und 2) überhaupt einen solchen Einsatz mitbefehle, bei dem Leute "grundlos festgenommen, zu Boden geworfen, mißhandelt und Presse- und Fotodokumentationen an Ort und Stelle verhindert wurden".
Daraufhin brachte der Gewerkschafter eine Klage auf Unterlassung und Wideruf im Streitwert von 70 000 ÖS gegen eine Unterzeichnerin dieses Leserbriefs ein.
Wir drücken unseren Protest dagegen aus, dass mittels gerichtlicher Klagen eine öffentliche Diskussion über einen zumindest umstrittenen Polizeieinsatz unmöglich gemacht werden soll. Ein Maß an Kritik, wie es in solchen Leserbriefen zum Ausdruck kommt, muß eine Polizei wie jede andere Institution in einer demokratischen Gesellschaft aushalten. Gerade sozialdemokratische GewerkschafterInnen sollten es als ihre Aufgabe ansehen, für die Wahrung eines solchen Klimas Sorge zu tragen anstatt auf Kritik mit gerichtlicher Verfolgung zu antworten.

MayDay Graz, Graz am 12.02.2002

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