70 000 öS-Klage wegen kritischem Leserbrief
Sozialdemokratischer Polizeigewerkschafter klagt wegen öffentlicher Kritik
an Polizeieinsatz
Mit allen Mitteln versucht man in der Grazer Polizei offenbar, öffentliche
Kritik an ihrem Vorgehen zu verhindern: Ein Kommandant der Sondereinheit
"Taurus" - und sozialdemokratischer Gewerkschafter! - hat gegen eine
Aktivistin von "Mayday 2000" eine Klage auf Wideruf und Unterlassung im
Streitwert von 70 000 ÖS eingereicht, weil sie im April 2001 einen
Leserbrief in der "Neuen Zeit" mitunterzeichnet hatte. In diesem Leserbrief
hatten zwei AktivistInnen von Mayday Kritik an einem Polizeieinsatz während
einer Wahlveranstaltung der ÖVP geübt, bei dem es zu Festnahmen, Übergriffen
und massiver Behinderung der Pressearbeit gekommen war.
Dieser Polizeieinsatz fand anlässlich des Auftritts des rechten
CDU-Politikers Edmund Stoiber statt, als etwa 15 junge Leute am Grazer
Hauptplatz mit einem Transparent und ein paar Zwischenrufen protestierten
und dafür teilweise mißhandelt, festgenommen und in Handschellen weggezerrt
wurden. Sowohl ein Aktivist, der versuchte zu fotografieren, als auch ein
Mitarbeiter von "Radio Helsinki", wurden damals von der Polizei gewaltsam an
Dokumentationen gehindert.
Während der öffentlichen Verhandlung vor dem UVS Steiermark (Unabhängiger
Verwaltungssenat), bei dem einige Betroffene Beschwerde erhoben hatten,
erschien in der "Neuen Zeit" ein kritischer Artikel über das damalige
polizeiliche Vorgehen. Daraufhin meldeten sich mehrere Mandatare der
"Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG Sektion
Bundessicherheitswache Graz), darunter auch einer der Kommandanten der
Sondereinheit, zu Wort und verteidigten den Polizeieinsatz gegen die Kritik
der Zeitung.
Zwei Mayday-AktivistInnen antworteten den PolizeigewerkschafterInnen mit
einem Leserbrief, den die "Neue Zeit" ebenfalls abdruckte: In diesem
Leserbrief zitierten sie einen Beamten der "Taurus"-Einheit, den
freiheitlichen Gemeinderat und Funktionär der AUF Robert Bergles, der vor
dem UVS über seinen Einsatz am Hauptplatz ausgesagt hatte: "Ich versuchte
ihn [einen jungen Demonstranten, der am Boden saß und sich bei anderen
festhielt, Anm.] loszulösen. Ich versuchte es mit einem Daumenhebel [weites
Um-und Zurückbiegen des Daumens, Anm.], da dies jedoch keinen Erfolg zeigte,
ließ ich davon ab. Danach habe ich eine beidseitige Nervenpresse
durchgeführt [Zusammendrücken von Nervensträngen hinter dem Ohr, Anm.]..."
Weiters hieß es daher in dem Leserbrief der Mayday-AktivistInnen: "Wie kann
sich Herr Schuh, einer der Gruppenkommandanten vom 6.10. als Sozialdemokrat
bezeichnen und gleichzeitig ein solches Vorgehen eines freiheitlichen
Polizeigewerkschafters verteidigen? Oder ist es neuerdings
sozialdemokratisch, einen Polizeieinsatz mitzubefehlen, bei dem junge Leute
grundlos festgenommen, zu Boden geworfen, mißhandelt und Presse- und
Fotodokumentationen an Ort und Stelle verhindert wurden?"
Gegen diese beiden Sätze richtet nun der Kommandant der "Taurus"-Einheit
seine Klage! Er forderte eine Verfasserin zunächst auf, diese "Behauptungen"
in einer Tageszeitung zu widerrufen. Das geschah nicht, und zwar aus dem
einfachen Grund, dass jedes Wort in diesem Leserbrief den Tatsachen
entspricht. Worauf der Beamte kurz vor Weihnachten eine Klage auf
Unterlassung und Widerruf mit einem Streitwert von 70 000 ÖS gegen die
Mayday-Aktivistin einbrachte. Und das bedeutet: ein langwieriges und sehr
kostspieliges Verfahren vor dem Zivilgericht, das bei weitem die
finanziellen Möglichkeiten von Leuten mit relativ geringem Einkommen
überschreitet, ein Verfahren, dessen Auswirkungen existenzbedrohend sein
können, wenn der Prozess verloren geht. Und es ist ausgerechnet ein
sozialdemokratischer Gewerkschafter, der auf einen kritischen, aber harmlos
formulierten Leserbrief mit einer solchen Klage reagiert!
Wenn ein solcher Leserbrief nicht mehr möglich ist, welche Kritik an der
Polizei und welche freie Meinungsäußerung ist dann überhaupt noch erlaubt?
In einem Moment, wo autoritäre Maßnahmen seitens der Regierungsparteien
gesetzt werden, greift nun ein Mandatar der FSG ebenfalls zu Methoden, mit
denen eine notwendige Diskussion erschwert wird? Wir bitten alle dringend,
die Möglichkeiten des Protests, die jedem/jeder zur Verfügung stehen, gegen
ein solches Vorgehen zu nutzen!
Bitte protestiert bei der "Fraktion Sozialdemokratischer
GewerkschafterInnen":
FSG - Sozialdemokratische GewerkschafterInnen
Südtirolerplatz 13, 8020 Graz
Tel.: 0316/ 7071 - 0
Fax: 0316/ 71 63 28
FSG-Landesvorsitzender Kurt Gennaro
Kurt.gennaro@metaller.at
FSG-Landessekretär Werner Albler
Werner.albler@oegb.or.at
Wir danken für jede Unterstützung - den folgenden Text bitten wir nur als
Vorschlag für einen möglichen schriftlichen Protest zu verstehen:
Wir möchten unser Befremden und unseren Protest über die demokratiepolitisch
bedenkliche Vorgehensweise eines Mandatars der "Fraktion
Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG), Sektion
Bundessicherheitswache Graz, ausdrücken: Ganz offenbar wird hier versucht,
die öffentliche Diskussion über einen umstrittenen Polizeieinsatz mittels
gerichtlicher Klage zu unterbinden.
Dieser Polizeieinsatz fand am 6. 10. 2000 anläßlich einer Protestaktion
während eines Auftritts des CDU-Politikers Edmund Stoiber am Grazer
Hauptplatz statt. Dabei kam es zu Mißhandlungen von DemonstrantInnen, die
z.b. ein freiheitlicher Gemeinderat und freiheitlicher Polizeigewerkschafter
in seiner Aussage vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) so beschrieb:
""Ich versuchte ihn loszulösen. Ich versuchte es mit einem Daumenhebel, da
dies jedoch keinen Erfolg zeigte, ließ ich davon ab. Danach habe ich eine
beidseitige Nervenpresse durchgeführt..." In seinem Urteil stellte der UVS
fest, dass Polizeibeamte damals zu Unrecht Pressearbeit und Dokumentationen
vor Ort verhindert hatten.
In der anschließenden öffentlichen Diskussion über den Polizeieinsatz
meldeten sich auch Betroffene zu Wort und kritisierten, 1) dass ausgerechnet
ein Mandatar der "Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen", der am 6.10.
als Gruppenkommandant der Sondereinheit "Taurus 14" agiert hatte, das oben
zitierte Vorgehen eines freiheitlichen Polizisten verteidige, und 2)
überhaupt einen solchen Einsatz mitbefehle, bei dem Leute "grundlos
festgenommen, zu Boden geworfen, mißhandelt und Presse- und
Fotodokumentationen an Ort und Stelle verhindert wurden".
Daraufhin brachte der Gewerkschafter eine Klage auf Unterlassung und Wideruf
im Streitwert von 70 000 ÖS gegen eine Unterzeichnerin dieses Leserbriefs
ein.
Wir drücken unseren Protest dagegen aus, dass mittels gerichtlicher Klagen
eine öffentliche Diskussion über einen zumindest umstrittenen Polizeieinsatz
unmöglich gemacht werden soll. Ein Maß an Kritik, wie es in solchen
Leserbriefen zum Ausdruck kommt, muß eine Polizei wie jede andere
Institution in einer demokratischen Gesellschaft aushalten. Gerade
sozialdemokratische GewerkschafterInnen sollten es als ihre Aufgabe
ansehen, für die Wahrung eines solchen Klimas Sorge zu tragen anstatt auf
Kritik mit gerichtlicher Verfolgung zu antworten.
MayDay Graz, Graz am 12.02.2002
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