UVS entscheidet: Äußerung "Stoiber ist eín Rassist" strafbar!

Am Dienstag, den 23. April, fand vor dem UVS Steiermark die Berufungsverhandlung wegen der Protestaktion gegen den Auftritt des CDU-Politikers Edmund Stoiber statt. Am 6. Oktober 2000 hatte eine Gruppe junger Leute mit einem Transparent und ein paar Sprechchören am Grazer Hauptplatz demonstriert, was damals zu einem brutalen Polizeieinsatz und mehreren Verwaltungsstrafen führte.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung gegen acht Berufunfswerber verkündete der 3er Senat des UVS mündlich seine Entscheidung: Während die Anzeige der "Ordnungstsörung" wegen angeblichen Hineindrängens fallengelassen wurde, wurden alle Angezeigten wegen "Lärmerregung" durch Sprechchöre verurteilt (obwohl eine Tonbandaufnahme den völlig störungsfreien Verlauf der Stoiber-Veranstaltung belegte!). Doch das wirklich Unfaßbare: Der UVS Steiermark qualifizierte die Äußerung "Stoiber ist ein Rassist!", die fast alle zugegeben hatten, als Anstandsregelverletzung!
Begründung: Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sei in diesem Fall nicht anzuwenden, da es auch auf Ort und Umstände der politischen Äußerung ankomme. Die Äußerung "Stoiber ist ein Rassist!" habe das "sittliche Empfinden der ÖVP-Symphatisanten" verletzt! Dabei hatten die Berufungswerber sogar Zitate von E. Stoiber zu Protokoll gegeben (wie: er wolle keine "Gesellschaft auf deutschem Boden", die "durchmischt und durchrasst ist").
Wir sind betroffen und schockiert. Diesem Urteil zufolge ist somit das Recht auf freie Meinungsäußerung - egal, wie nachvollziebar, wie belegbar diese Meinung ist - vom Einverständnis einer Mehrheit abhängig. Wir fragen uns, ob sich die drei Vorsitzenden des UVS Steiermark, die dieses Urteil fällten, über die politischen Konsequenzen dessen, was sie da getan haben, im klaren sind.

MayDay Graz, Graz am 23.04.2002

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