UVS entscheidet: Äußerung "Stoiber ist eín Rassist" strafbar!
Am Dienstag, den 23. April, fand vor dem UVS Steiermark die
Berufungsverhandlung wegen der Protestaktion gegen den Auftritt des
CDU-Politikers Edmund Stoiber statt. Am 6. Oktober 2000 hatte eine Gruppe
junger Leute mit einem Transparent und ein paar Sprechchören am Grazer
Hauptplatz demonstriert, was damals zu einem brutalen Polizeieinsatz und
mehreren Verwaltungsstrafen führte.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung gegen acht Berufunfswerber verkündete
der 3er Senat des UVS mündlich seine Entscheidung: Während die Anzeige der
"Ordnungstsörung" wegen angeblichen Hineindrängens fallengelassen wurde,
wurden alle Angezeigten wegen "Lärmerregung" durch Sprechchöre verurteilt
(obwohl eine Tonbandaufnahme den völlig störungsfreien Verlauf der
Stoiber-Veranstaltung belegte!). Doch das wirklich Unfaßbare: Der UVS
Steiermark qualifizierte die Äußerung "Stoiber ist ein Rassist!", die fast
alle zugegeben hatten, als Anstandsregelverletzung!
Begründung: Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
sei in diesem Fall nicht anzuwenden, da es auch auf Ort und Umstände der
politischen Äußerung ankomme. Die Äußerung "Stoiber ist ein Rassist!" habe
das "sittliche Empfinden der ÖVP-Symphatisanten" verletzt!
Dabei hatten die Berufungswerber sogar Zitate von E. Stoiber zu Protokoll
gegeben (wie: er wolle keine "Gesellschaft auf deutschem Boden", die
"durchmischt und durchrasst ist").
Wir sind betroffen und schockiert. Diesem Urteil zufolge ist somit das Recht
auf freie Meinungsäußerung - egal, wie nachvollziebar, wie belegbar diese
Meinung ist - vom Einverständnis einer Mehrheit abhängig. Wir fragen uns, ob
sich die drei Vorsitzenden des UVS Steiermark, die dieses Urteil fällten,
über die politischen Konsequenzen dessen, was sie da getan haben, im klaren
sind.
MayDay Graz, Graz am 23.04.2002
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