"SchwarzplakatiererInnen" vor Gericht:
Freispruch und trotzdem: Fast 15 000 ÖS für 11 Plakate!
Plakatieren ist Sachbeschädigung
Am Freitag, den 2. August, fand am Grazer Bezirksgericht der Prozess gegen
zwei "Mayday"-AktivistInnen statt, denen die Staatsanwaltschaft
Sachbeschädigung vorwarf. Sie waren von Staatspolizisten beim
Schwarzplakatieren von Anti-NATO -Plakaten beobachtet worden.
Insgesamt wies die Polizei den beiden ganze 11 Stellen nach, an denen sie
die betreffenden Plakate angebracht hatten, aber die kamen teuer: Auf
Aufforderung der Staatspolizei stellten die Grazer Stadtwerke eine Rechnung
für die Reinigung der fraglichen Schaltkästen in der Höhe von 560 Euro (ca.
7700 ÖS) aus (Zitat einer Angestellten der Stadtwerke: "Die Polizei hat
gesagt, ich soll das so machen."), und ebenfalls auf Aufforderung derselben
Staatspolizisten legte die Firma "Ankünder" eine Rechnung in der Höhe von
112 Euro (ca. 1500 ÖS) vor ? für die Entfernung eines Plakates an einem
GVB-Wartehäuschen. Derselbe Beamte wandte sich sogar an das Bundesheer, um
eine Ermächtigung für die Strafverfolgung wegen übler Nachrede zu bekommen,
aber die ist bis heute nicht eingelangt.
Es reichte auch so: Der Richter machte schon im vornherein klar, dass für
ihn das Schwarzplakatieren Sachbeschädigung ist (und so kurios es ist, weil
es so viele tun, die Rechtslage gab ihm recht, wie wir unangenehm überrascht
feststellten), erklärte allerdings, wenn die gesamte "Schadens"summe (also
ca. 672 Euro) innerhalb von drei Wochen beglichen werde, sei für ihn die
Sache erledigt.
Am Prozess selbst ließ sich nichts mehr ändern: Auf Anfrage des Anwalts,
warum denn keine Diversion möglich sein, erklärte der zuständige
Staatsanwalt, die beiden betreffenden AktivistInnen hätten "keine
moralischen Grundsätze", da sei ein Prozess aus "spezialpräventiven Gründen
nötig". Als Beispiel für die nicht vorhandene Moral führte er die
?Touristeninformation? mit dem angeblichen "Logo der Stadt Graz" an (was
nicht stimmt), die die Gruppe "Mayday 2000" letztes Jahr - heuer übrigens
auch ? verteilte. Besagter Staatsanwalt selbst hatte eine Anzeige gegen die
HerstellerInnen dieser Broschüre zurücklegen müssen: Es war einfach nichts
Illegales dran. Aber: "Die täuschen die Leute" und "Besserung" sei wohl
nicht ernstlich zu erwarten...
(Aber gut, dass man/frau in der "Stadt der Menschenrechte" für das angeklagt
wird, was man/frau tut - z.b. Schwarzplakatieren wie x- andere auch, die
deswegen höchstens eine Strafverfügung kriegen, und nicht für das, was
man/frau ist, z.b. Mitglied von Mayday).
Mangels Alternative bezahlten die betroffenen "Mayday"-Leute die fast
10 000 ÖS, und der Richter hielt beim Prozess am 2.8. seine Zusage: Er
fällte aufgrund des bereits bezahlten Schadens und der bisherigen
Unbescholtenheit einen Freispruch, vor allem ging er davon aus, dass die
beiden die "Sachbeschädigung" nicht bewußt oder vorsätzlich begangen hatten.
Ende gut ? und fast gar nichts gut: Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen.
Wer künftig beim Schwarzplakatieren erwischt wird (nicht beim Sprayen, nicht
beim Bemalen oder ähnlichem, wohlgemerkt) und der Staatspolizei nicht passt,
muss mit einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung rechnen. Das
"Nicht-wissen", das in diesem Fall geholfen hatte, gilt nur einmal. Und:
1032 Euro (fast 15 000 ÖS !!!) inklusive Anwaltskosten für elf Plakate
bleiben ein massives, noch nicht gelöstes Problem....
MayDay Graz, Graz am 06.08.2002
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