"SchwarzplakatiererInnen" vor Gericht: Freispruch und trotzdem: Fast 15 000 ÖS für 11 Plakate! Plakatieren ist Sachbeschädigung

Am Freitag, den 2. August, fand am Grazer Bezirksgericht der Prozess gegen zwei "Mayday"-AktivistInnen statt, denen die Staatsanwaltschaft Sachbeschädigung vorwarf. Sie waren von Staatspolizisten beim Schwarzplakatieren von Anti-NATO -Plakaten beobachtet worden.
Insgesamt wies die Polizei den beiden ganze 11 Stellen nach, an denen sie die betreffenden Plakate angebracht hatten, aber die kamen teuer: Auf Aufforderung der Staatspolizei stellten die Grazer Stadtwerke eine Rechnung für die Reinigung der fraglichen Schaltkästen in der Höhe von 560 Euro (ca. 7700 ÖS) aus (Zitat einer Angestellten der Stadtwerke: "Die Polizei hat gesagt, ich soll das so machen."), und ebenfalls auf Aufforderung derselben Staatspolizisten legte die Firma "Ankünder" eine Rechnung in der Höhe von 112 Euro (ca. 1500 ÖS) vor ? für die Entfernung eines Plakates an einem GVB-Wartehäuschen. Derselbe Beamte wandte sich sogar an das Bundesheer, um eine Ermächtigung für die Strafverfolgung wegen übler Nachrede zu bekommen, aber die ist bis heute nicht eingelangt.
Es reichte auch so: Der Richter machte schon im vornherein klar, dass für ihn das Schwarzplakatieren Sachbeschädigung ist (und so kurios es ist, weil es so viele tun, die Rechtslage gab ihm recht, wie wir unangenehm überrascht feststellten), erklärte allerdings, wenn die gesamte "Schadens"summe (also ca. 672 Euro) innerhalb von drei Wochen beglichen werde, sei für ihn die Sache erledigt.
Am Prozess selbst ließ sich nichts mehr ändern: Auf Anfrage des Anwalts, warum denn keine Diversion möglich sein, erklärte der zuständige Staatsanwalt, die beiden betreffenden AktivistInnen hätten "keine moralischen Grundsätze", da sei ein Prozess aus "spezialpräventiven Gründen nötig". Als Beispiel für die nicht vorhandene Moral führte er die ?Touristeninformation? mit dem angeblichen "Logo der Stadt Graz" an (was nicht stimmt), die die Gruppe "Mayday 2000" letztes Jahr - heuer übrigens auch ? verteilte. Besagter Staatsanwalt selbst hatte eine Anzeige gegen die HerstellerInnen dieser Broschüre zurücklegen müssen: Es war einfach nichts Illegales dran. Aber: "Die täuschen die Leute" und "Besserung" sei wohl nicht ernstlich zu erwarten...
(Aber gut, dass man/frau in der "Stadt der Menschenrechte" für das angeklagt wird, was man/frau tut - z.b. Schwarzplakatieren wie x- andere auch, die deswegen höchstens eine Strafverfügung kriegen, und nicht für das, was man/frau ist, z.b. Mitglied von Mayday).
Mangels Alternative bezahlten die betroffenen "Mayday"-Leute die fast 10 000 ÖS, und der Richter hielt beim Prozess am 2.8. seine Zusage: Er fällte aufgrund des bereits bezahlten Schadens und der bisherigen Unbescholtenheit einen Freispruch, vor allem ging er davon aus, dass die beiden die "Sachbeschädigung" nicht bewußt oder vorsätzlich begangen hatten.
Ende gut ? und fast gar nichts gut: Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen. Wer künftig beim Schwarzplakatieren erwischt wird (nicht beim Sprayen, nicht beim Bemalen oder ähnlichem, wohlgemerkt) und der Staatspolizei nicht passt, muss mit einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung rechnen. Das "Nicht-wissen", das in diesem Fall geholfen hatte, gilt nur einmal. Und: 1032 Euro (fast 15 000 ÖS !!!) inklusive Anwaltskosten für elf Plakate bleiben ein massives, noch nicht gelöstes Problem....


MayDay Graz, Graz am 06.08.2002

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