Verwaltungsgerichtshof: UVS-Bescheid zu Polizeieinsatz rechtswidrig!
Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid des Unabhängigen
Verwaltungssenats Steiermark (UVS), der Beschwerden gegen einen Polizeieinsatz abgewiesen
hatte, für rechtswidrig erklärt.
----Zur (bekannten?) Vorgeschichte-------------------
Am 6.10. 2000 kam es zu einem völlig überzogenen Polizeieinsatz während
einer Wahlveranstaltung der ÖVP anlässlich des Auftritts des rechten
CDU-Politikers Edmund Stoiber: Als etwa 15 junge Leute am Grazer Hauptplatz mit einem
Transparent und ein paar Zwischenrufen protestierten, wurden sie von der Polizei
eingekesselt, teilweise misshandelt, festgenommen und in Handschellen
weggezerrt. Sowohl ein Aktivist, der versuchte zu fotografieren, als auch ein
Mitarbeiter von "Radio Helsinki", wurden damals von der Polizei gewaltsam an
Dokumentationen gehindert.
Sieben vom Polizeieinsatz Betroffene erhoben gegen das ungerechtfertigte und
gewaltsame Vorgehen der Exekutive Beschwerde beim UVS. Jene
Beschwerdeführer, die sich wegen Unterdrückung der Presse- und Dokumentationsarbeit an den
UVS gewandt hatten, bekamen recht, alle anderen Beschwerden wegen
Gewaltanwendung wurden zurückgewiesen.
Da nicht mehr finanzielle Mitteln zur Verfügung standen, ging nur einer mit
einer Beschwerde in Berufung.
---UVS- Bescheid aufgehoben----------------------------
In diesem Fall hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden: Der UVS
Steiermark hat sich schwere Mängel in der Beweiswürdigung zuschulden kommen
lassen, er "überging" relevante Zeugenaussagen "zur Gänze" und ging in keiner Weise
auf "Abweichungen" zwischen den Aussagen der "Meldungsleger" (Polizisten)
ein. Deshalb wurde der Bescheid des wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Die Beschwerde wird erneut erhandelt: am Dienstag, den 14.10.03 um 11.00 Uhr
im UVS Steiermark (Salzamtsgasse 3, Saal C). Die Verhandlung ist öffentlich
- Interessierte bitte hinkommen.
Für nähere Informationen gibt es eine Doku im Netz:
mayday.widerstand.org/stoiber.htm
MayDay Graz, Graz am 07.10.2003
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