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Sie haben nichts zu verbergen?
Trotzdem ist es Ihr Recht, geheim zu wählen!
Am Mittwoch, den 22. Mai 2002, bringen ÖVP und FPÖ im Parlament den Antrag ein, das Vermummen bei Demonstrationen unter Strafe zu stellen. Geht es nach dem Willen ihrer führenden PolitikerInnen, soll das Verbot nicht nur mit Geld? und Verwaltungsstrafen (wie in Deutschland) durchgesetzt werden, sondern als Strafrechtsrechtsdelikt gelten, auf, das bis zu 1 Jahr Haft steht.
1 Jahr Haft steht auf Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung oder Nötigung oder: auf das Vermummen bei Demonstrationen...
Das geplante Vermummungsverbot
- verhindert keine Eskalationen, sondern provoziert sie. Selbst die deutsche Polizei ist mit dem gesetzlichen Vermummungsverbot unzufrieden, weil es durch den Zwang, einzuschreiten, an sich harmlose Kundgebungen unnötig eskalieren läßt.
- stellt es unter Strafe, sich bei der Ausübung des Demonstrationsrechtes zu schützen. Bei allen Kundgebungen ? selbst bei Protesten von Studierenden und SchülerInnen filmt Staatspolizei mit, um Archive und Akten über die TeilnehmerInnen anzulegen. In vielen Arbeitsverhältnissen ergeben sich berufliche Schwierigkeiten, wenn bekannt wird, dass man/ftau an einer Demonstration teilgenommen hat.
- kriminalisiert kreative Aktionsformen wie Straßentheater und spektakulären Aktionismus. Selbst Umweltschutzgruppen wie Global 2000 fürchten, durch dieses Gesetz in die Illegalität gedrängt zu werden.
- liefert Vorwände für die Polizei, willkürlich politisch unbequeme Leute anzuzeigen und festzunehmen oder politisch unerwünschte Versammlungen aufzulösen. Ein Schal im Winter, ein Halstuch, eine Sonnenbrille, das reicht schon, um sich nach diesem Gesetz "strafbar" zu machen. Beispiele aus anderen EU?Ländern zeigen, dass tatsächlich schon Winterkleidung z.B. im Februar ein Grund war, verhaftet zu werden.
Vermummen bei Demonstrationen ist kein Verbrechen, sondern ein Recht, das jeder/jedem zusteht!
MayDay2000 Graz
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