Fremdverschulden von Unbekannt?

Polizeiliche Übergriffe auf Demonstrant/innen sind keine neues Phänomen – weder in Österreich, noch anderswo, weder vor, noch seit Schwarzblau. Opfer haben die Möglichkeit, strafrechtlich Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus kann eine Beschwerde beim so genannten Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) des jeweiligen Bundeslandes eingebracht werden. Aktivist/innen der Proteste gegen Schwarzblau bevorzugten bisher den Gang zum UVS. Doch nach zwei Jahren liegen Ergebnisse einiger gut dokumentierter Fälle vor.

Früher habe sie eine gute Meinung von der Polizei gehabt. Sabine K.[1], erzählt von ihren Erlebnissen in Salzburg. Die junge Frau ist dort im Polizeikessel stundenlang festgehalten worden. Darüber hinaus sei ihr nichts passiert. Nein, vor dem Regierungswechsel sei sie nicht politisch aktiv gewesen. Seitdem habe sie sich mit anderen Studentinnen und Studenten in einer kleinen politischen Gruppe organisiert – wie sie selbst seien sie alle um die zwanzig Jahre alt.

”Daumenhebel” und ”Nervenpresse”

Der Namen der Gruppe, die vor allem publizistisch tätig ist, soll nicht erwähnt werden. Wenn sie nun einen Polizisten sehe, sei sie automatisch vorsichtig. Auch im Alltag. Es könne bereits eine unangenehme Erfahrung sein, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle von einem Polizisten als Demonstrant/in wiedererkannt zu werden. Einer ihrer Freunde habe davon berichtet. Es sei besser, nicht erkannt und nicht genannt zu werden. Auch dann nicht, wenn man nichts Illegales getan habe. Sie komme aus Oberösterreich. Und daß sie dies einmal so sehen werde, hätte sie sich auch nicht gedacht.
Unerfahren sei er gewesen und darüber hinaus leicht alkoholisiert. Nach einer Kundgebung anläßlich des Student/innenstreiks in den 80erJahren habe ihn die Polizei angehalten. Er sei bei Rot über die Straße gegangen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe man ihn aufs Wachzimmer mitgenommen und dort verprügelt. Seitdem, so erzählt Arthur S. [1] zehn Jahre später, sei er ”nicht mehr so naiv”. Der damals Zwanzigjährige war in den 80er Jahren ebenfalls neu in Wien. Auch er kommt ursprünglich aus Oberösterreich. Dieses Erlebnis habe ihn politisiert. Heute sei er beruflich Publizist, und schreibe regelmäßig für freie Medien, hauptsächlich über Flüchtlingsproblematik. Beschwert habe er sich damals nicht. Ohne Zeug/innen sei ihm dies als aussichtslos erschienen.
”Stoiber ist ein Rassist”, riefen junge Leute der Gruppe ”May Day”[2], die sich zu einer Gegenkundgebung eingefunden hatten, als der deutsche CDU-Politiker Edmund Stoiber am 6.Oktober 2000 den Wahlkampf der steirischen ÖVP mit seinem Auftritt unterstützte. Die fünfzehn Aktvist/innen – zur Hälfte minderjährige Schüler – wurden in eine Nische gedrängt, teilweise zu Boden gestoßen, getreten, in Seitengassen gezerrt, Arme wurden brutal verdreht und zwei Leute in Handschellen festgenommen. Alle Versuche, den Polizeieinsatz zu dokumentieren, hatten die Polizisten gewaltsam verhindert. Sieben Betroffene entschlossen sich zu einer Beschwerde beim UVS. Über deren Fortgang berichtete ”May Day” seither regelmäßig in Aussendungen.
Im März und April wurde etwa mehr als zwei Tage lang vor dem UVS verhandelt. Der steirische UVS bezeichnete sowohl die Anwendung des ”Daumenhebels” als auch der ”Nervenpresse” gegenüber einem 20jährigen Aktivisten als ”maßhaltend”, obwohl der Betroffene selbst nach Angaben der Polizei keinen Widerstand geleistet, sondern sich nur bei anderen festgehalten hatte. (”Daumenhebel” bedeutet ein schmerzhaft weites Zurück- und Umbiegen des Daumens, ”Nervenpresse”, das Zusammendrücken empfindlicher Nervenstränge hinter dem Ohr).
Sämtliche Beschwerden über Gewaltanwendung gegenüber den Aktvist/innen wies der UVS ab, verurteilte allerdings die Behinderung von Pressearbeit und Dokumentationen. So bekam der Mitarbeiter von ”Radio Helsinki” recht, der am Aufnehmen gehindert worden war und seine Personalien angeben mußte. Ebenso wie ein Aktivist, dem ein Staatspolizist die Kamera weggenommen hatte, als er den Polizeieinsatz fotografieren wollte.

Vermummungsgebot: Helm und Visier

”May Day” berichtet darüber hinaus von massiven Einschüchterungsversuchen einzelner Beamter. Ein Staatspolizist habe etwa einem Aktivisten seinerseits eine Anzeige angedroht, wenn dieser nicht sofort die Beschwerde über ihn zurückziehe. Darüber hinaus hagelte es Strafanzeigen, unter anderem wegen ”Verleumdung” – eine Praxis, wie sie auch aus Fällen bekannt ist, in denen sich Migrant/innen über das Vorgehen der Polizei beschweren. Nicht immer verhalten sich Polizeibeamt/innen Beschwerdeführer/innen gegenüber feindselig oder gar drohend. Durchaus freundlich wird Opfern in manchen Fällen beschieden, daß ohne konkrete Schuldige eine Strafanzeige leider wenig Sinn mache. Die Identifizierung einzelner Polizisten scheitert in den meisten Fällen an der Aufmachung der Beamten mit Helm und dunklen Visier – und ohne sichtbare Dienstnummern.
In einem Fall gelang die Identifizierung zumindest eines polizeilichen Täters. Während der Openballdemonstration 2001 wurde der Wiener Unternehmer Michael W. von Einsatzkräften zu Boden geworfen und mit Fußtritten gegen Kopf und Wirbelsäule mißhandelt. Mehrere Fotografen hatten den Vorfall festgehalten. Im Bericht des ORF am Abend der Opernballdemonstration erschienen nur die Augenblicke unmittelbar nach der Prügelszene. In einer späteren ZIB3 ausgestrahlte Szenen zeigten hingegen einen WEGA-Beamten, wie er Michael W. von hinten brutal mit dem Schlagstock ins Genick schlug. Am 9.4.2002 kam es zu einem Strafverfahren gegen diesen Beamten. Daniel Glattauer zitiert den Dialog zwischen Richter und Polizist in der Tageszeitung ”DER STANDARD” vom 10.4.2002: ”Es steht fest, dass der Mann die Verletzungen[3] hat, es steht aber nicht fest, dass er sie von Ihnen hat.”
Der Polizist wird freigesprochen. Am 13.4. 2002 ist derselbe Beamte mit der WEGA wieder im Einsatz – auf der anderen Seite, in der Gegendemonstration gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen am Heldenplatz, befinden sich auch Michael W. und andere Aktivist/innen, die wenige Tage zuvor noch als Zeug/innen der Anklage aufgetreten waren.
Beinahe wie ein Provinzposse mutet im Vergleich der Fall des 46jährigen Peter S. an. Peter S. war von der Exekutive am Salzburger Mirabellplatz am 29.Juni 2001, einen Tag vor der WEF-Konferenz in Salzburg, schreibend angetroffen worden. Ein Bürger, der sich in der Öffentlichkeit Notizen macht, schien den Einsatzkräften vor Ort dermaßen verdächtig, daß sie sich genötigt fühlten, ihn mehrere Stunden im Wachzimmer festzuhalten und einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Im Anschluß wurde Peter S. mitgeteilt, er habe die Stadt und das Land Salzburg ”binnen zwei Stunden” zu verlassen, andernfalls man ihn ”für die Nacht” in Gewahrsam nehmen werde. Peter S. beschwerte sich empört bei der damals gerade gegründeten Hotline ”SOS Demokratie” der SPÖ. Diese riet ihm zu einer UVS-Beschwerde, die die Kanzlei des SPÖ-Justizsprechers, Hannes Jarolim, für ihn kostenlos einreichte. Es sei kein Grund vorhanden gewesen, Peter S. überhaupt mitzunehmen, so Jarolims Argumentation. Er habe sich schließlich ordnungsgemäß ausweisen können. Der UVS hingegen sah darin keine Verfehlung der Beamten: Der Beschwerdeführer sei ”freiwillig” mitgekommen. Und eine Aufforderung zum Verlassen der Stadt habe man nie ausgesprochen. Stattgegeben wurde einzig der Beschwerde gegen das Fotografiertwerden. Da Peter S. nur teilweise recht bekam, mußte er etwa 1000 EURO – die Hälfte der Verfahrenskosten – aus eigener Tasche bezahlen.
Für die sieben Beschwerdeführenden der Gruppe ”May Day” ist bis heute ein Vielfaches dieses Betrags aufgelaufen. Ihre Berufungsverfahren vor dem UVS zogen sich bis ins Jahr 2002. Die ”May Day” Presseaussendung 23.04.2002 gibt Auskunft über den letzten Stand: Der Sprechchor ”Stoiber ist ein Rassist” stelle eine ”Anstandsverletzung” dar, der das ”sittliche Empfinden der ÖVP-Symphatisanten” verletzt habe. Zitate von Edmund Stoiber (etwa: er wolle keine ”Gesellschaft auf deutschem Boden”, die ”durchmischt und durchrasst” sei) lagen dem steirischen UVS vor. Kaum eine Bürger/in, die sich nach einem ungerechtfertigten Polizeieinsatz auf einer Demonstration vor dem UVS beschwert, wird in allen Punkten Recht bekommen, insbesonders dann nicht, wenn es Teil des Übergriffs ist, daß Beamte die Dokumentation der Amtshandlung auf Video oder Foto verhindern. Abgesehen davon wird auch im hundertprozentigen Erfolgsfall die zu Unrecht Beamtshandelte finanziell nicht entschädigt. Außer der Hoffnung auf polizeiinterne Konsequenzen und auf etwas Aufmerksamkeit in einer kleinen Teilöffentlichkeit gibt es bei einer mühseligen und riskanten Beschwerde vor dem UVS für ein Opfer von polizeilichen Übergriffen also nichts zu gewinnen. Nennenswerte Entschädigungen könnten nur zivilrechtlich erstritten werden. Diese Strategie hätte unter Umständen auch dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Täter persönlich nicht identifiziert werden kann – wenn Polizei und Republik haftbar gemacht werden können. Wohl aus Furcht vor dem noch größeren finanzielle Risiko hat sich bisher keine Aktivist/in für diesen Weg entschieden.
Angesichts der bisher eher tristen Ergebnisse juristischer Bemühungen um Gerechtigkeit klingt es auf den ersten Blick wie eine gute Idee, einer Abgeordneten zu schreiben, mit der Bitte, den Innenminister zur Rede zu stellen.

”Staatstragende” Unterstützung wider Straf- und Grundrechte

”May Day” etwa verfaßte ein E-Mail an die Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ), die am 19.10.2000 eine Anfrage an Innenminister Strasser richtete[4] . Der Innenminister schloß sich in seiner Anfragebeantwortung[5] vom 19.12.2000 der Argumentation der Polizei an – auch er sprach von ”Anstandsverletzung” und ”Versammlungsstörung” (letzterer Vorwurf konnte vor dem UVS später nicht aufrecht erhalten werden).
Anläßlich einer dringlichen Anfrage der FPÖ[6] wurde Silhavy aufgrund dieser Anfrage als ”Verteidigerin linker Gewalt” tituliert. Denn, so der FPÖ-Abgeordnete Helmut Haigermoser in der parlamentarischen Debatte am 1.Februar 2001, in Graz sei ”Stoiber ist ein Faschist!” bzw. ”Stoiber ist ein Rassist!” – ”mit Gewalt” skandiert worden. Silhavy verteidigte sich: Sie habe lediglich eine Anfrage gestellt, die von Innenminister Strasser ”offen und ehrlich” und in einer ”staatstragenden Art” beantwortet worden sei. Ein solches Verständnis von ”staatstragend” dürfte Teil des Problems sein. Letztendlich erleichtert es eine negative Rollenzuweisung an konsequenter engagierte Abgeordnete.
Die diesbezüglich leidgeprüfte Grüne Madleine Petrovic brachte wegen der Vorgänge bei der Opernballdemonstration 2001 am 10. Mai 2001 eine Parlamentarische Anfrage an den Innenminister ein.[7]. In seiner Anfragebeantwortung[8] sprach der Innenminister von bereits eingeleiteten disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen Beamte. Die Ergebnisse stünden noch aus. Eine Verurteilung eines Polizisten nach dem Strafrecht aufgrund eines Übergriffs gegen eine Demonstrant/in während irgendeines Einsatzes bei einer Demonstration seit dem 4.2.2000 ist bis heute nicht bekannt.
Am 13.4.2002 schließlich wurde der Grüne Karl Öllinger Opfer eines polizeilichen Übergriffs – er hatte gegen die besonders brutale Behandlung einer minderjährigen Demonstrantin protestiert. ”Wir kennen Dich, Abgeordneter”, habe ein WEGA-Beamter gesagt. Daraufhin sei er ins Schienbein getreten worden. Öllinger wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Auf Anzeichen, daß sich Abgeordnete aus aktuellem Anlaß aus der ”staatstragenden” Defensive wagen, warten Aktivist/innen bei dato vergeblich. Vielmehr zeigen mediale und parlamentarische Hetzkampagnen Wirkung: Am 8.Mai, als erneut Rechtsextreme hermetische abgeriegelt in der Innenstadt demonstrierten, zeigte sich keine einzige Abgeordnete in der großen Gegenkundgebung.
”Kommt mit Leuten, die ihr gut kennt und auf die ihr euch im Notfall verlassen könnt. Bleibt zusammen und geht gemeinsam nach der Demo wieder weg.” ”Besser ist, ihr sagt im Krankenhaus ‚Fremdverschulden von Unbekannt‘. [...] Später könnt ihr euch immer noch in Ruhe und nach Beratung mit der Rechtshilfe oder Anwält/in überlegen, ob ihr Anzeige gegen die Polizei erstattet oder eine UVS-Beschwerde macht […]”. ”Die Rechtshilfe empfiehlt, gegenüber Polizei und U-Richter/innenschaft die Aussage zu verweigern und Beweise erst im eventuellen Gerichtsverfahren zu präsentieren”.
Zwei Jahre später klingen solche ”Rechtshilfetipps”[9] für manch einstige Neo-Demonstrantin geradezu vernünftig.

[1] Namen von der Redaktion geändert
[2] http://mayday.widerstand.org/
[3] Prellungen und einen gebrochenen Daumen
[4] 1414/J XXI.GP.
[5] 1399/AB XXI.GP
[6] 1840/J XXI. GP Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Walter Tancsits und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend ”Gewalt von links”.
[7] 2437/J XXI.GP der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres betreffend berichtete Übergriffe von Polizistinnen auf Journalistinnen, Passantinnen sowie Teilnehmerinnen der Demonstration am Abend des 22. Februar 2001.
[8] 2423/AB XXI.GP
[9] ”Rechshilfemanual” Wien: http://www.no-racism.net/rh_manual.html


aus [sic!], Forum für feministische Gangarten, Juni 2002, Nr.41

zurück