Freiheit und Sitte

Weil sie mit ihren Parolen die sittlichen Werte der ÖVP-Wähler verletzt haben, müssen acht Grazer nun Strafe zahlen.

Viel mutet der Grazer Verwaltungssenat den ÖVP-Wählern nicht zu. Als die steirische Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic im Oktober 2000 bei einer Wahlkampfveranstaltung am Grazer Hauptplatz den bayrischen Ministerpräsidenten und jetzigen CSU-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber zur Unterstützung auf die Festbühne holte, mischte sich ein Dutzend linke Gegendemonstranten mit einem Transparent unter die ÖVP-Sympathisanten und rief: "Stoiber ist ein Rassist!" Ein Fall für die Polizei. Die war auch sofort da, zerrte die Schreier aus der Menge und bestrafte sie wegen Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ordnungsstörung.
Gegen diese Strafen haben acht Beschuldigte beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Einspruch erhoben. Dieser hat nun entschieden: Der Ausruf "Stoiber ist ein Rassist" ist eine "Anstandsverletzung". Vom UVS "wird darauf verwiesen, dass bei einer Anstandsverletzung sehr wohl Ort und andere Umstände zu berücksichtigen sind und bei einer Wahlveranstaltung offensichtlich ist, dass die gebrauchten Worte die anderen Sympathisanten in ihren sittlichen Werten störten". Dass die Aktivisten auch "Widerstand!" riefen, habe die sittlichen Werte der Kundgebungsteilnehmer nicht verletzt und wurde daher nicht bestraft; auch der Vorwurf der Ordnungsstörung wurde fallen gelassen. Bleiben 70 Euro Strafe wegen Verletzung sittlicher Werte.
Dabei ist CDU-Spitzenkandidat Stoiber in seiner Wortwahl auch nicht gerade zimperlich: "Wir wollen nicht, dass sich hier Lebensformen etablieren, die nicht deutsch sind, wo man nicht unsere Bräuche pflegt", meinte der CDU-Politiker einst. Stoiber kann sich auch "auf deutschem Boden keine Gesellschaft vorstellen, die durchmischt und durchrasst ist". Und als er 1992 noch bayrischer Innenminister war, erklärte der CSUler: "Deutschland ist kein Einwanderungsland und braucht daher auch kein Einwanderungsgesetz."

"Eine höchst fragwürdige Entscheidung" nennt auch der Verfassungsexperte Heinz Mayer den UVS-Bescheid. "Der öffentliche Anstand darf eine freie Meinungsäußerung nicht verhindern", kritisiert der Verfassungsrechtler. Die Bezeichnung "Rassist" sei zwar ein schwerwiegender Vorwurf, "aber bei einer politischen Veranstaltung muss eine politische Konfrontation möglich sein."
Die Betroffenen überlegen nun, Einspruch beim Verfassungsgerichtshof einzulegen. "Wenn wir es uns finanziell leisten können, gehen wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)", meint einer der Betroffenen. Erst im Februar stand Österreich in einem ähnlichen Fall vor dem EGMR. Damals wurde einer Beschwerde, die der Trägerverein der linksradikalen Zeitung Tatblatt eingereicht hatte, stattgegeben. Das Tatblatt hatte der FPÖ anlässlich des Ausländervolksbegehrens "Österreich zuerst" im Jahre 1992 "rassistische Hetze" vorgeworfen. Jörg Haider klagte, das Tatblatt wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) verurteilt. Die Richter des EGMR sahen die Sache jedoch anders. Sie meinten, dass der Vorwurf der "rassistischen Hetze" im Kontext des "Österreich zuerst" -Volksbegehrens zu sehen sei, und stellten einstimmig fest, dass das Urteil des OGH das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe. Bleibt also abzuwarten, wie die Richter nun urteilen werden. Die Chancen, auch im Fall Stoiber in Straßburg Recht zu bekommen, stehen nicht schlecht.

Nina Horaczek


aus Falter, Stadtzeitung Wien, Nr.21, 24.-30. Mai 2002

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