Dienstnummer "4711" bei Hausbesetzung: Beschwerde gegen Grazer Polizei

UVS-Beschwerde gegen Polizei wegen "Behinderung der journalistischen Tätigkeit"

Graz - "Die Presse bleibt!", skandierten etwa 50 Demonstranten im Oktober bei einer Hausbesetzung in der Grazer Grazbachgasse, als die Polizei das Haus räumte und einen Reporter des Freien Radios Helsinki aus dem sogenannten Aktionsraum hinter die Trettgitter verwies. Die Besetzer - unter ihnen die kürzlich in Pension gegangene SPÖ-Stadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl und die Kultursprecherin der Grazer Grünen, Christina Jahn - wollten die Nutzung des leerstehenden Hauses als autonomes Kulturzentrum erreichen. (Mittlerweile steht ein solches Zentrum im schwarz-grünen Koalitionsvertrag.)

Ausweis nicht akzeptiert

Die Rufe der Demonstranten konnte man am Dienstag auch vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) hören, denn der Reporter hatte mit seinem Handy Live-Einstiege in eine Sendung gemacht. Eine Aufzeichnung dieser ließ Richter Erich Kundegraber am Dienstag abspielen, weil der Reporter eine Beschwerde gegen die Polizei eingebracht hatte: Er sei in seiner journalistischen Tätigkeit behindert worden. Zu hören ist auch ein Dialog des Reporters mit einem Beamten, der den Ausweis des Freien Radios nicht akzeptiert. Danach habe man ihm den Ausweis überhaupt abgenommen. Seine Anwältin Susanne Ecker legte ein Schreiben des Innenministeriums vor. Demnach werden Presseausweise "von verschiedenen Institutionen ausgestellt", doch die Zugehörigkeit des Inhabers zum ausstellenden Medium unterliege "keinem Zweifel".

"Echte" Ausweise

"Als ,offizielle Ausweise' gelten eigentlich nur jene der Journalistengewerkschaft", bestätigt auch die Wiener Medienanwältin Maria Windhager im Gespräch mit dem Standard. Mitarbeiter von Freien Radios, die oft ehrenamtlich arbeiten, bekämen diese aber nur deswegen nicht, weil man dazu seine Einkünfte zum überwiegenden Teil aus der journalistischen Tätigkeit beziehen müsse. Vor dem UVS gaben befragte Polizisten divergierende Richtlinien über die Anerkennung von Presseausweisen an. Ein Beamter meinte, nur jene, auf denen "Austria Presse Agentur draufsteht" seien für ihn erkennbar, Polizeijurist Klaus Mayrhofer wiederum sagte, ORF-Ausweise würden auch akzeptiert. "Aber Radio Helsinki ist doch bekannt in der Steiermark", wunderte sich der Richter über diese Aussagen.

"Gefährliche" Schreie

Der bei der Hausbesetzung anwesende stellvertretende Stadtpolizeikommandant Gerhard Lecker wollte vor dem UVS keine Fehler bei dem Einsatz mit über 100 Beamten sehen. Dass etwa ein, laut Lecker über Megafon ausgesprochenes, Platzverbot weder die Demonstranten noch zwei vernommene Polizisten gehört hatten, störte ihn nicht. Als gefährlich eingeschätzt habe Lecker jedoch die Rufe der Umstehenden während der Räumung. Richter Kundegrabner fragte irritiert nach: "Sie haben das bereits als allgemeine Gefahr gesehen, dass die geschrien haben?" Lecker: "Ich wollte den Zustand beenden, dass sich die, die sich mit Hausbesetzern solidarisch erklären, einmischen könnten."
Dass ein Polizist dem Reporter seine Dienstnummer mit "4711" angab, gab er selbst unumwunden zu. "Das ist aber nicht Ihre Dienstnummer?", fragte Kundegrabner. "Nicht ganz", so der Polizist. Ein UVS-Bescheid wird in zwei Monaten erwartet.

DER STANDARD Printausgabe, 12.03.2008

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